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Experts for Evidence

Corona beschäftigt uns alle seit Monaten. Viele der Maßnahmen gegen COVID-19 sind nicht zielführend zur Eindämmung des neuen Corona Virus, aber schädlich für die Menschen, die Wirtschaft und das Land.
Als Fachkräfte unterschiedlicher Qualifikationen kritisieren wir die Maßnahmen aufgrund unserer Berufserfahrung mit sachlichen Argumenten. Von den Politikern fordern wir eine rasche Rücknahme der Maßnahmen, eine nachvollziehbare Aufarbeitung der Daten und Zahlen, eine generelle Amnestie für alle Strafen, die aufgrund der Maßnahmen ausgesprochen wurden und insgesamt ein Ende der angstgetriebenen Politik. Auch die Vorbereitung auf die nächste Grippewelle im Winter sollte sachlich fundiert erfolgen, sowie die bisherige Erfahrung der letzten Jahrzehnte berücksichtigen.

Diese Seite bringt Fachkräfte zusammen, Mediziner, Angehörige unterschiedlicher Heil- und Pflegeberufe, sowie im Bereich Gesundheitswesen tätiger Menschen und Wissenschaftlern, Juristen, Künstler und Unternehmer, die sich in Forschung und Lehre mit den Themen Gesundheit, Freiheit und Demokratie beschäftigen.

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Im aktuellen Brief steht:
"Auf diesen offenen Brief hin wurde von der Ärztekammer am 23.12.2021 an alle Ärztinnen und Ärzte Österreichs ein Rundschreiben (344/2021) mit dem Titel „Replik und Faktencheck Offener Brief von Sönnichsen“ versandt.“ Hier ist der Link dazu:

https://www.aeksbg.at/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=4123&token=5f0ae7e02e125ad7c0907053baf69a6b81377d1a

Antwort auf den „Faktencheck“ zur COVID-Impfung im Rundschreiben 344/2021

Univ.-Prof. a.D. Dr. Andreas Sönnichsen
Facharzt für Innere Medizin
Stellvertretend für zahlreiche Ärztinnen und Ärzte in Österreich
Salzburg
dr.a.soennichsen@acsoe.de

Herrn
a.o. Univ.-Prof. Dr. Thomas Szekeres
Präsident der Österreichischen Ärztekammer

sowie an alle Vertreterinnen und Vertreter der Ärzteschaft in den Ärztekammern der Länder

und alle Kolleginnen und Kollegen in Österreich

Salzburg/Wien, am 24.1.2022

 

Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren

Am 14.12.2021 veröffentlichten wir einen offenen Brief an Sie, den Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer, nachdem Sie in einem Rundschreiben allen ÄrztInnen mit Sanktionen gedroht hatten, die ihren PatientInnen von der COVID-Impfung abraten. In unserem Brief stellten wir den derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand zur Effektivität und Sicherheit der COVID-Impfung dar und forderten im Sinne evidenzbasierter Medizin, dass die individuelle Impfentscheidung ausschließlich als partizipative informierte Entscheidung von der behandelnden ÄrztIn und ihrer PatientIn getroffen werden kann.

Auf diesen offenen Brief hin wurde von der Ärztekammer am 23.12.2021 an alle Ärztinnen und Ärzte Österreichs ein Rundschreiben (344/2021) mit dem Titel „Replik und Faktencheck Offener Brief von Sönnichsen“ versandt.

Wir freuen uns, dass die Österreichische Ärztekammer sich offenbar zum ersten Mal seit Beginn der Corona-Krise einem wissenschaftlichen Diskurs öffnet, auf den wir gerne eingehen. Wir würden uns allerdings für die Zukunft wünschen, dass in einer wissenschaftlichen Diskussion auf abwertende Begriffe wie z.B. „Desinformation“ oder „halbe Wahrheit“ verzichtet wird. Auch von „Faktencheck“ sollte man in einem wissenschaftlichen Diskurs eher nicht sprechen, da die Ergebnisse klinischer Studien eben gerade nicht „Fakten“ sind, sondern dem momentanen Kenntnisstand entsprechende Wahrscheinlichkeitsaussagen, die zu diskutieren sind.

So wichtig Beiträge der Ärztekammer zu wissenschaftlichen Diskussionen sind, so klar ist auch, dass es nicht Aufgabe der Ärztekammer ist, letztendliche „Wahrheiten“ zu diagnostischen oder therapeutischen Aspekten zu verkünden und alle anderslautenden Stimmen zu sanktionieren.

Wie bereits in unserem offenen Brief vom 14.12. dargelegt, ist die medizinische Wissenschaft beständig im Fluss, und vor allem die Ergebnisse klinischer Studien zu neuen Wirkstoffen sollten als vorläufig betrachtet werden. So machte der anerkannte Epidemiologe John Ioannidis durch seine für die medizinische Wissenschaftsmethodik bahnbrechende Arbeit mit dem provokanten Titel „Why most published research findings are false“ [1] darauf aufmerksam, dass klinische Studien einer äußerst kritischen Beurteilung bedürfen. Sprechen wir also aufgrund des noch kurzen Beobachtungszeitraums und der insgesamt dürftigen Datenlage zu den COVID-Impfstoffen lieber von Wahrscheinlichkeiten und nicht von Fakten.

Verlust der Wirksamkeit nach wenigen Monaten

Wir freuen uns, dass die Ärztekammer und ihre Experten Zeitlinger, Redlberger-Fritz und Schmitzberger hier einer Meinung mit uns sind. Im Gegensatz zu den vollmundigen Versprechungen aus dem Frühjahr 2021 „Die Impfung ist ein Game-Changer“ (Szekeres), „Wir wollen raus aus den Beschränkungen. Die Impfung ist unsere einzige Chance“ (Anschober), „Die Impfung wird sehr sicher und wirksam sein“ (Müller, MedUni Wien) [2] – vom Booster war damals noch gar nicht die Rede – zeigt sich nun, dass die Effektivität bereits nach wenigen Monaten (wie zu erwarten) nicht mehr ausreichend ist, um weitere COVID-Wellen, insbesondere mit mutierten Virusvarianten, zu verhindern.

So verdeutlichen die aktuellen Daten des RKI zu Omikron (Wochenbericht vom 30.12.2021) [3], dass die Ungeimpften sogar einen geringeren Anteil an Infizierten aufweisen als ihrem Bevölkerungsanteil entsprechen würde: von den 5117 Omikron-Fällen mit bekanntem Impfstatus waren nur 1097 (21,4%) ungeimpft, obwohl im betreffenden Zeitraum (21.11-27.12.) im Mittel noch immer 27,8% der deutschen Bevölkerung ungeimpft waren. 2883 Omikron-Infizierte hatten eine vollständige Erst- bzw. Doppelimpfung, aber noch keinen Booster erhalten (56,3%, Bevölkerungsanteil nur 50,1%) und 1137 Personen waren bereits mit einer Booster-Impfung versorgt worden (22,2%, Bevölkerungsanteil 22,1%) [4].

Auch eine Analyse eines Omikron-Ausbruchs bei einer betrieblichen Weihnachtsfeier in Oslo verdeutlicht die Unwirksamkeit der Corona-Impfungen hinsichtlich einer Infektion mit der Omikron-Variante: 98% der 81 infizierten Personen waren vollständig geimpft. Von den Geimpften Weihnachtsfeierteilnehmern infizierten sich 76%, von den Ungeimpften nur 50%, das waren allerdings nur zwei von vier, sodass der Unterschied zwischen Geimpften und Ungeimpften natürlich nicht statistisch signifikant ist. Die Impfung lag im Mittel nur 79 (!) Tage zurück [5].

Auf Basis der RKI-Zahlen und der Daten aus Oslo zeichnet sich also ab, dass Ungeimpfte kein größeres Risiko für eine Omikron-Infektion haben als Geimpfte. Selbstverständlich sind diese Daten mit den Unsicherheiten der zufälligen Auswahl und der Vorläufigkeit behaftet. Sie bestätigen aber doch die Hypothesen aus den vorangegangenen Studien, die wir bereits zitiert haben, dass weder die initiale (Doppel-) Impfung noch der Booster geeignet sind, um die Pandemie zu beenden oder weitere Wellen mit neuen Virusvarianten zu verhindern.

Unzureichende und wahrscheinlich ebenfalls zeitlich begrenzte Wirksamkeit der Booster-Impfungen

Die Experten der Ärztekammer führen die Studie von Barda et al [6] an, um zu belegen, dass die Boosterimpfung „Personen vor schweren COVID-19-bedingten Folgen“ schütze. In dieser Studie wurden 738.321 Personen mit Booster-Impfung mit der gleichen Anzahl doppelt geimpfter Personen ohne Booster verglichen. Bei den Geboosterten startete die Beobachtungszeit erst sieben Tage nach der Boosterimpfung. Die mittlere (Median) Beobachtungszeit betrug 13 (!) Tage. Als Outcome wurden nur „COVID-bedingte“ Hospitalisierung, „COVID-bedingte“ schwere Erkrankung und „COVID-assoziierter“ Tod ab dem 8. Tag nach der Impfung gewertet. Die Gesamtzahl der Hospitalisierungen, schwerer anderer Erkrankungen und Todesfälle wird nicht berichtet, vor allem nicht in den ersten sieben Tagen nach der Impfung. Personen aus Pflegeeinrichtungen und im Gesundheitsbereich tätige Personen wurden ausgeschlossen. In der nur zweifach geimpften Gruppe kam es zu 231 Hospitalisierungen (0,03%), 157 schweren COVID-Erkrankungen (0,02%) und 44 COVID-assoziierten Todesfällen (0,006%). Die absoluten Risikoreduktionen lagen bei 0,027%, 0,019% und 0,005%.

Für die Altersgruppe unter 40 Jahren konnte wegen fehlender Ereignisse überhaupt keine Aussage getroffen werden und die Population mit dem höchsten Risiko für schwere COVID-Verläufe (Pflegeheimbewohner) war schon von Haus aus ausgeschlossen worden.

Die absoluten Effekte sind also, wie bereits in unserem ersten offenen Brief dargelegt, marginal. Hinzu kommt, dass die Studie methodisch erhebliche Schwächen aufweist, welche die Studienautoren auch unumwunden diskutieren. Hier sei vor allem auf die generelle Problematik retrospektiver Beobachtungsstudien hingewiesen (unentdecktes Confounding, Simpson’s Paradoxon, Selektions-Bias u.s.w). Auch kann natürlich aus einer Beobachtungszeit von im Median 13 Tagen keine Aussage über eine dauerhafte Effektivität der Booster-Impfung abgeleitet werden. Durch die Unterschlagung von Gesamtmortalität und Gesamthospitalisierungsrate und den Beginn der Beobachtungszeit erst sieben Tage nach der Booster-Impfung (also Ausklammerung der Zeit des höchsten Risikos für Nebenwirkungen!) besteht zumindest der Verdacht, dass die Studienergebnisse zugunsten der Impfung gefärbt wurden. Wen wundert es also, dass die Mehrheit der Studienautoren als Interessenkonflikt angibt, Geldzahlungen von Pfizer erhalten zu haben – selbstverständlich nicht unbedingt persönlich und auch nicht in direktem Zusammenhang mit der vorliegenden Arbeit.

Als weiteres Argument für die Effektivität der Booster-Impfung führen die Experten der Ärztekammer die von uns bereits referierte Studie von Bar-On et al. an [7]. Wie bereits ausgeführt, geht es bei der Interpretation der Ergebnisse auch in dieser Studie um die Differenzierung zwischen relativen und absoluten Effekten sowie die Auswahl der Fälle und den kurzen Beobachtungszeitraum. Die in der Studie referierten relativen Risikoreduktionen haben wir keineswegs bestritten, aber die absoluten Effekte sind auch in dieser Studie marginal und betreffen nur Menschen über 60 Jahren (jüngere Personen waren von der Studienteilnahme ausgeschlossen). Auch treffen die gleichen Bias-Risiken retrospektiver Beobachtungsstudien zu, die bereits weiter oben für die Studie von Barda et al. beschrieben wurden (fehlende Berichterstattung über Gesamtmortalität und Gesamthospitalisierungsrate, Ausklammerung der ersten zwei Wochen nach der Impfung etc.).

Wie die Experten der Ärztekammer aus dieser Studie schließen wollen, dass Israel durch den Booster die vierte Welle gebrochen hat, ist aus wissenschaftlicher Sicht nicht nachvollziehbar. Als Quelle für diese Erkenntnisse wird denn auch von den Kammerexperten keine wissenschaftliche Originalpublikation, sondern ein Pressebericht des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ angegeben. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es im wissenschaftlichen Diskurs unüblich ist, die verzerrten Interpretationen aus der Laienpresse als wissenschaftlichen Beleg anzuführen. Wir gehen daher auch auf diesen Bericht nicht näher ein.

Infektiosität der Geimpften

Auch hier stimmen die Experten der Ärztekammer mit uns überein, und es ist objektiv nicht nachvollziehbar, warum dann abwertend behauptet wird, unser Standpunkt sei „nicht einmal die halbe Wahrheit“. Tatsächlich berichten die Experten der Ärztekammer die Schlussfolgerungen der Autoren der zitierten Lancet-Studie [8] nur unvollständig und machen damit genau das, was sie uns fälschlicherweise vorwerfen, nämlich selektives Zitieren. Dort heißt es: „Nonetheless, fully vaccinated individuals with breakthrough infections have peak viral load similar to unvaccinated cases and can efficiently transmit infection in household settings, including to fully vaccinated contacts“ (Vollständig geimpfte Personen weisen eine ähnlich hohe Spitzenviruslast auf wie Ungeimpfte und können im häuslichen Setting die Infektion effektiv weitergeben, auch an vollständig geimpfte Kontaktpersonen).

Sehen wir uns die Studie nochmals genauer an: In Tabelle 1 wird die Anzahl der „Secondary Attack Rates“ der exponierten Personen in Abhängigkeit vom Impfstatus angegeben. Von den 126 Geimpften, haben sich 31 infiziert (24,6%), bei den 40 Ungeimpften gab es 15 Infektionen (37,5%). Das relative Risiko (in der Studie nicht angegeben, aber aus den Zahlen berechenbar) beträgt 0,66 (95% KI 0,40-1,09). Der Unterschied zwischen Geimpften und Ungeimpften ist also zwar numerisch günstiger für die Geimpften, aber statistisch nicht signifikant. Der P-Wert von 0,17 ist in der Tabelle ausgewiesen. Im Text steht entsprechend vollkommen korrekt (S. 5/6): „SAR (Secondary Attack Rate) was not significantly higher in unvaccinated than fully vaccinated household contacts“ (Die Infektionsrate war bei ungeimpften Kontaktpersonen innerhalb eines Haushalts nicht signifikant höher als bei geimpften).

In einem zweiten Schritt wird sodann zwischen geimpften und ungeimpften Indexpatienten unterschieden. Die SAR (Secondary Attack Rate) betrug bei den 69 Kontaktpersonen von infektiösen Geimpften 24,6%, bei den 100 Kontaktpersonen von infektiösen Ungeimpften 23,0%. Das Risiko für Ansteckung war also numerisch hier sogar für Geimpfte höher als für Ungeimpfte, aber natürlich ebenfalls nicht signifikant (RR 1,07, 95% KI 0,62-1,85).

Wie die Experten der Ärztekammer aus dieser Studie als „ganze Wahrheit“ einen signifikanten Nutzen der Impfung ableiten, bleiben sie den Lesern schuldig.

Zusammenhang zwischen Impfquote und Inzidenz

Die Experten der Ärztekammer kritisieren vollkommen zu Recht die Methodik und Aussagekraft der Korrelationsstudie von Subramanian [9]. Allerdings sind die laut Ärztekammer angeblich vom Autor der Studie stammenden Ausführungen nicht aus der publizierten Studie selbst entnommen, sondern beziehen sich auf einen im Internet veröffentlichten selbst-deklarierten sog. „Faktencheck“ ohne wissenschaftlichen Beleg oder eine wissenschaftliche Publikation. Es ist leider eine zunehmende Unsitte im wissenschaftlichen Bereich, dass keine wissenschaftlichen Studien mehr als Belege für Aussagen angeführt werden, sondern selbsternannte „Faktenchecks“, die sehr häufig aus unbelegten Behauptungen bestehen. Wir bitten die Experten der Ärztekammer daher, einen wissenschaftlichen Originalbeleg für die dargebrachten Behauptungen vorzuweisen. Wenn ein Autor seine Schlussfolgerungen aus einer durch Peer-Review qualitätsüberprüften Publikation widerruft – wie hier angeblich geschehen, wird dies in der Regel als Kommentar oder Korrespondenz in dem Journal veröffentlicht, in dem der Artikel erschienen ist. Wir konnten aber im European Journal of Epidemiology keine entsprechende Publikation einer Stellungnahme von Subramanian et al. finden.

Es liegt uns dennoch fern, die Arbeit von Subramanian et al. als apodiktische Wahrheit anzusehen. Der Beweis des Gegenteils – dass also die Aussagen der Subramanian-Studie falsch sind – wurde jedoch bisher nicht erbracht.

Wie wir in unserem ersten Brief bereits festgehalten haben: Wissenschaft ist im Fluss. Die Studie von Subramanian et al. stellt ein Mosaiksteinchen auf dem Weg zu mehr Erkenntnis dar. Sie kann widerlegt werden, aber diese Widerlegung sollte nicht durch einen angeblichen Faktencheck oder pauschale Behauptungen wie „Auch die kontinuierlich in Österreich erhobenen Daten zeigen eindeutig den Unterschied in Inzidenzraten zwischen geimpften und ungeimpften Bevölkerungsgruppen“ erfolgen, sondern durch entsprechende Studien hoher Qualität. Diese lassen sich leider gerade mit den österreichischen Daten nicht durchführen, da der Impfstatus der COVID-Fälle weder zuverlässig noch flächendeckend erfasst wird.

In diesem Zusammenhang sei noch darauf hingewiesen, dass die Experten der Kammer den Begriff „Inzidenz“ in diesem Zusammenhang zweifach falsch, bzw. irreführend verwenden. Das, was die Experten der Ärztekammer als „Inzidenz“ bezeichnen ist nicht die Häufigkeit einer Erkrankung, sondern die Häufigkeit eines positiven Corona-Tests. Der Nachweis eines Erregers ist jedoch nicht zwangsläufig mit einer Infektion oder Erkrankung verbunden. Ferner ist die Häufigkeit von positiven Corona-Tests fundamental davon abhängig, wie viele Tests durchgeführt werden, auch aufgrund der Zunahme falsch positiver Befunde. Wichtig ist folglich nicht nur die Anzahl positiver Testergebnisse, sondern auch der Anteil positiver Test-Ergebnisse an der Gesamtzahl der durchgeführten Tests. Dieser lag im Herbst 2021 bei 2-3%, während er im Vorjahr noch ca. 20% betrug [10].

Wenn die Experten der Ärztekammer über zuverlässige Daten zur tatsächlichen Inzidenz der Erkrankung COVID von Geimpften und Ungeimpften verfügen, die einem Peer-Review-Verfahren standhalten, dann sollten sie diese wissenschaftlich publizieren und nicht unbewiesene Behauptungen verbreiten.

Impfeffektivität bei Omikron

Hier liegen, wie die Experten der Ärztekammer selbst bemerken, bisher nur vorläufige Daten vor. Die oben angeführten Daten des RKI und des Clusters in Oslo sprechen eher gegen eine hohe Impfeffektivität bei Omikron. Die von den Experten der Ärztekammer angegebene Quelle der UK Health Security Agency enthält zwar die Behauptung, dass der Booster in der ersten Zeit mit einer Impfeffektivität von 70-75% assoziiert sei [11], Zahlen und Quellen für diese Annahme fehlen aber und die Autoren geben an, dass die Dauer der Effektivität unbekannt sei.

In einem weiteren Dokument der UK Health Security Agency werden hingegen erste Zahlen berichtet. Zwischen dem 27.11. und dem 29.12.2021 wurden von 649.834 Omikron-Fällen nur 815 hospitalisiert. Von diesen waren 206 ungeimpft (25,3%, Bevölkerungsanteil der Ungeimpften im Mittel des Beobachtungszeitraums 23,0%), 352 doppelt geimpft (43,2%, Bevölkerungsanteil 41,1%) und 189 geboostert (23,2%, Bevölkerungsanteil 28,5%, fehlende zu 100% entweder unvollständig geimpft oder Impfstatus unbekannt). Für die Bestimmung des mittleren Bevölkerungsanteils haben wir als Näherungswert den Mittelwert zwischen 13.11. und 15.12.2021 von Our World in Data herangezogen, da für die Hospitalisierungsstatistik Personen erst 14 Tage nach vollständiger Impfung bzw. Booster entsprechend kategorisiert wurden [12] [13]. Die Daten zeigen, dass Omikron zu deutlich geringeren Raten an schweren Fällen und Hospitalisierungen führt als die bisherigen SARS-CoV-2-Varianten und dass weder Impfung noch Booster einen relevanten Effekt auf die Hospitalisierungsrate aufweisen.

Nutzen-Schaden-Abwägung für die Impfung in Abhängigkeit von Alter und Risikofaktoren

Als Beleg für die Altersstruktur der Corona-Patienten auf den Intensivstationen führen die Experten der Ärztekammer wiederum ein nicht durch Peer-Review qualitativ gesichertes „Fact-Sheet“ an, das nicht den Standards einer wissenschaftlichen Publikation entspricht.

Es wird von uns gar nicht bestritten, dass auch jüngere Patienten mit COVID auf den Intensivstationen behandelt werden. Leider fehlen aber bislang zuverlässige Daten über die Komorbiditäten der auf österreichischen Intensivstationen behandelten SARS-CoV-2-PCR-Test-positiven Patienten. Auch eine Differenzierung zwischen wegen COVID auf Intensivstation Behandelten und Test-positiven mit anderen Behandlungsanlässen erfolgt nicht. Die Altersstruktur der PCR-Test-positiven Intensivpatienten alleine ist jedoch ohne zuverlässige Angaben zu Behandlungsursachen und Impfstatus nicht geeignet, eine Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung zu begründen.

Die Studie von Onder et al. hat gezeigt, dass nur 0,8% der an COVID verstorbenen Patienten keine relevante Begleit- bzw. Vorerkrankung aufwiesen. Fast 75% der Verstorbenen wiesen sogar zwei oder mehr Erkrankungen auf [14]. Wir haben den fehlenden Nutzen der Impfung vor allem für gesunde Menschen unter 65 Jahren postuliert. Ein Nutzennachweis der Impfung wurde für diese Gruppe von Menschen bisher jedenfalls nicht erbracht. Wenn doch, so bitten wir um Bekanntgabe der entsprechenden wissenschaftlichen Publikation.

Weiters führen die Experten der Ärztekammer ohne Angabe von Quellen an, dass die Impfung auch helfe, Long-COVID zu verhindern, und dass sie einen gesamtgesellschaftlichen Nutzen habe. Es wurde unseres Wissens bisher weder ein Nutzennachweis der Impfung zur Verhinderung von Long-COVID erbracht noch ein gesamtgesellschaftlicher Nutzen nachgewiesen. Wir sagen damit nicht, dass dieser Nutzen nicht existieren könnte, aber ohne wissenschaftlichen Nutzennachweis ist es unethisch und apodiktisch, eine Impfpflicht einzuführen, wie sie von Politik und Ärztekammer gefordert wird.

Wir möchten nochmals betonen, dass wir weder die Notwendigkeit noch einen potenziellen Nutzen der Impfung für Patienten mit einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf von COVID bestreiten, auch wenn selbst hierfür die Datenlage derzeit noch unzureichend ist. Aber für das Diktat einer Impfpflicht für alle – also auch für gesunde, junge Menschen und solche, die sich aus welchen Gründen auch immer nicht impfen lassen möchten, fehlen derzeit jegliche evidenz-basierte wissenschaftliche Nachweise. Deshalb lehnen wir eine Impfpflicht aus Sicht der evidenzbasierten Medizin, ärztlicher Ethik und des Gebotes „primum nil nocere“ („vor allem nicht schaden“) ab.

Unerwünschte Wirkungen der Impfungen am Beispiel der Myokarditis

Bei der Betrachtung der unerwünschten Wirkungen der Impfungen muss berücksichtigt werden, dass bisher nur ein Bruchteil der Bevölkerung ernstlich an COVID erkrankt ist. In Österreich wurden mittlerweile etwa 1,3 Mio positive PCR-Tests gezählt. Nach einer systematischen Übersichtsarbeit, die fast 30 Mio PCR-Tests einschloss, weisen 40% der Test-Positiven keine symptomatische Erkrankung auf [15]. In Österreich kommen aufgrund der umfangreichen Tests (inzwischen 127 Mio PCR-Tests!) zahlreiche Doppelbestimmungen und falsch positive Befunde hinzu. Man kann also – geschätzt – davon ausgehen, dass in den vergangenen zwei Jahren nur etwa 650.000 ÖsterreicherInnen tatsächlich symptomatisch an COVID erkrankt sind, entsprechend etwa 7% der Bevölkerung. Inzwischen wurden aber mehr als 70% der Bevölkerung mehrfach geimpft, also zehnmal so viele wie erkrankt sind. Das bedeutet, dass das Nebenwirkungsrisiko durch die Impfung zehnmal so groß anzusetzen ist wie das Risiko durch die Erkrankung. In der von den Experten der Ärztekammer angeführten Myokarditisstudie lag das Risiko für eine Myokarditis nach zweifacher Impfung mit dem Moderna-Impfstoff bei insgesamt 16/Mio, nach symptomatischer COVID-Infektion bei 40/Mio [16]. Wenn aber zehnmal so viele Menschen geimpft werden wie erkranken, so stehen 160 Impfmyokarditiden nur 40 COVID-Myokarditiden gegenüber. Das Missverhältnis wird noch größer, wenn die Impfung – wie vorgesehen – in sechsmonatigen Abständen wiederholt wird, man die Krankheit aber nur einmal durchmacht, weil das Reerkrankungsrisiko für Genesene sehr gering ist, siehe z.B. die Studie aus Qatar [17]. In gleicher Weise müssen die anderen unerwünschten Wirkungen der Impfungen (thrombembolische Ereignisse, Vaskulitiden, thrombozytopenische Blutungen etc.) betrachtet werden.

Das Nebenwirkungsrisiko der COVID-Impfungen wird mit großer Wahrscheinlichkeit durch Underreporting unterschätzt. Davon gehen jedenfalls alle mit der Registrierung von Arzneimittelnebenwirkungen befassten Institutionen aus.

Zudem ist es vollkommen unbedeutend, wie hoch das Nebenwirkungsrisiko ist, wenn für den betroffenen individuellen Menschen der Nutzen der Impfung nicht nachgewiesen ist, denn dann ist eine einzige schwerwiegende unerwünschte Wirkung schon eine zu viel.

Wir danken den Experten der Ärztekammer für ihr abschließendes Statement in ihrer Replik auf unseren offenen Brief, stimmen dem voll und ganz zu und möchten noch einen Teilsatz ergänzen:

Wir verwahren uns ausdrücklich dagegen, Daten aus dem Kontext zu reißen und stehen für eine transparente Vermittlung aller medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse vom Arzt zum Patienten, damit dann eine partizipative, informierte und individuelle Entscheidung über die Durchführung einer medizinischen Maßnahme getroffen werden kann.

An dieser Stelle wird festgehalten, dass zusätzlich zu 185 unten namentlich aufgeführten unterzeichnenden 170 Ärztinnen und Ärzte dieses Schreiben vollinhaltlich unterstützen, allerdings aus Angst vor beruflichen Nachteilen ihre Unterschrift nicht öffentlich machen wollen. Die Unterschriften sind bei einem Notar hinterlegt.

Literatur

1. Ioannidis JPA. Why most published research findings are false. PLoS Med 2005;2:e124. 

2. ÖÄZ. COVID-19-Impfspezial: zitiert [Internet]. 2021 [zitiert 2021 Jan 18];Available from: aerztezeitung.at/2021/oaz-artikel/medizin/zitiert-covid-19-impfspezial/

3. Robert-Koch-Institut. Wöchentlicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) - 30.12.2021 [Internet]. 2021 [zitiert 2022 Jan 2];Available from: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2021-12-30.pdf

4. Bundesministerium für Gesundheit. Impfdashboard.de [Internet]. 2021 [zitiert 2021 Jan 6];Available from: impfdashboard.de

5. Brandal LT, MacDonald E, Veneti L, Ravlo T, Lange H, Naseer U, u. a. Outbreak caused by the SARS-CoV-2 Omicron variant in Norway, November to December 2021. Eurosurveillance [Internet] 2021 [zitiert 2022 Jan 10];26. Available from: www.eurosurveillance.org/content/10.2807/1560-7917.ES.2021.26.50.2101147

6. Barda N, Dagan N, Cohen C, Hernán MA, Lipsitch M, Kohane IS, u. a. Effectiveness of a third dose of the BNT162b2 mRNA COVID-19 vaccine for preventing severe outcomes in Israel: an observational study. The Lancet 2021;398:2093–100.

7. Bar-On YM, Goldberg Y, Mandel M, Bodenheimer O, Freedman L, Kalkstein N, u. a. Protection of BNT162b2 Vaccine Booster against Covid-19 in Israel. N Engl J Med 2021;385:1393–400.

8. Singanayagam A, Hakki S, Dunning J, Madon KJ, Crone MA, Koycheva A, u. a. Community transmission and viral load kinetics of the SARS-CoV-2 delta (B.1.617.2) variant in vaccinated and unvaccinated individuals in the UK: a prospective, longitudinal, cohort study. The Lancet Infectious Diseases 2021;S1473309921006484.

9. Subramanian SV, Kumar A. Increases in COVID-19 are unrelated to levels of vaccination across 68 countries and 2947 counties in the United States. Eur J Epidemiol 2021;36:1237–40.

10. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH. AGES Dashboard COVID19 [Internet]. 2021 [zitiert 2021 Jan 1];Available from: covid19-dashboard.ages.at

11. UK Health Security Agency. SARS-CoV-2 variants of concern and variants under investigation in England - Technical Breifing 31 [Internet]. 2021 [zitiert 2022 Jan 6];Available from: assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/1042367/technical_briefing-31-10-december-2021.pdf

12. UK Health Security Agency. SARS-CoV-2 variants of concern and variants under investigation in England - Technical briefing: Update on hospitalisation and vaccine effectiveness for Omicron VOC-21NOV-01 (B.1.1.529) [Internet]. [zitiert 2022 Jan 6];Available from: assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/1044481/Technical-Briefing-31-Dec-2021-Omicron_severity_update.pdf

13. Our World in Data. Coronavirus (COVID-19) Vaccinations United Kingdom [Internet]. 2022 [zitiert 2022 Jan 6];Available from: ourworldindata.org/covid-vaccinations

14. Onder G, Rezza G, Brusaferro S. Case-Fatality Rate and Characteristics of Patients Dying in Relation to COVID-19 in Italy. JAMA [Internet] 2020 [zitiert 2022 Jan 6];Available from: jamanetwork.com/journals/jama/fullarticle/2763667

15. Ma Q, Liu J, Liu Q, Kang L, Liu R, Jing W, u. a. Global Percentage of Asymptomatic SARS-CoV-2 Infections Among the Tested Population and Individuals With Confirmed COVID-19 Diagnosis: A Systematic Review and Meta-analysis. JAMA Netw Open 2021;4:e2137257.

16. Patone M, Mei XW, Handunnetthi L, Dixon S, Zaccardi F, Shankar-Hari M, u. a. Risks of myocarditis, pericarditis, and cardiac arrhythmias associated with COVID-19 vaccination or SARS-CoV-2 infection. Nat Med [Internet] 2021 [zitiert 2022 Jan 6];Available from: www.nature.com/articles/s41591-021-01630-0

17. Abu-Raddad LJ, Chemaitelly H, Bertollini R. Severity of SARS-CoV-2 Reinfections as Compared with Primary Infections. N Engl J Med 2021;NEJMc2108120.


 

"Mit Ihrem Rundschreiben 325/2021 vom 2.12.2021, das zwar nicht an die Öffentlichkeit gerichtet, aber inzwischen öffentlich verfügbar ist,“
Und hier ist der Link zu diesem Schreiben der ÄK:
www.universimed.com/_storage/asset/108617/storage/master/file/6126611/%C3%96%C3%84K_RS%202021_325%20Beratung%20von%20PatientInnen%20iZshg%20mit%20COVID-19-Schutzimpfung.pdf

 

Offener Brief an den Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer,

Herrn a.o. Univ.-Prof. Dr. Thomas Szekeres
Univ.-Prof. Dr. Andreas Sönnichsen
Facharzt für Innere Medizin
Stellvertretend für zahlreiche
Ärztinnen und Ärzte in Österreich
Salzburg/Wien
a.soennichsen@me.com

Salzburg/Wien, am 14.12.2021


Sehr geehrter Herr Präsident,
mit Ihrem Rundschreiben 325/2021 vom 2.12.2021, das zwar nicht an die Öffentlichkeit gerichtet, aber inzwischen öffentlich verfügbar ist, haben Sie gegen die Grundprinzipien der evidenzbasierten
Medizin und der ärztlichen Behandlungsfreiheit verstoßen und gewissenhaft arbeitenden
Kolleginnen und Kollegen pauschal Disziplinarstrafen angedroht. Sie haben festgelegt, wie Ihrer
Meinung nach ärztliche Berufspflicht zu definieren ist. Wenn ein Ärztekammerpräsident so agiert,
verlieren wir bei unseren Patientinnen und Patienten unsere Glaub- und Vertrauenswürdigkeit.
Sie schreiben ohne Angabe von Quellen für Ihre Behauptung: „Im Zusammenhang mit der
gegenwärtigen Pandemie darf klargestellt werden, dass es derzeit aufgrund der vorliegenden
Datenlage aus wissenschaftlicher Sicht und unter Hinweis auf diesbezügliche Empfehlungen des
Nationalen Impfgremiums grundsätzlich keinen Grund gibt, Patientinnen/Patienten von einer
Impfung gegen COVID-19 abzuraten“.
Zu dieser Aussage nehmen wir wie folgt Stellung: Die Datenlage hinsichtlich der Effektivität und
Sicherheit der in Österreich verfügbaren COVID-19 Impfstoffe ist keineswegs einheitlich und
eindeutig und ist zudem einem permanenten Wandel unterworfen. Während man bis vor wenigen
Wochen davon ausging, dass die COVID-19 Grundimmunisierung Schutz gegen die Erkrankung
gewährt, ist mittlerweile wissenschaftlich belegt, dass dieser Schutz erstens allenfalls hinsichtlich
schwerer Verläufe relevant ist und zweitens nach spätestens sechs bis sieben Monaten statistische
Signifikanz verliert (siehe z.B. papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm.
Weiters ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass Geimpfte und Nichtgeimpfte die Infektion
gleichermaßen weitergeben können (siehe z.B.
www.thelancet.com/journals/laninf/article/PIIS1473-3099(21)00648-4/fulltext). Das
Argument, dass mit der Impfung eine „Herdenimmunität“ erzielt werden kann, ist also obsolet. Ob
durch die Boosterimpfung ein weitergehender Schutz erzielt werden kann, ist ungewiss. Die bisher
hierzu vorliegenden Studien überblicken nur wenige Wochen machen deutlich, dass die absoluten Effekte allenfalls marginal sind und sicher am Verlauf der Pandemie insgesamt nichts ändern werden
(siehe z.B. www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMoa2114255). Dies ist insbesondere daran zu
erkennen, dass kein Zusammenhang zwischen Impfquote und Inzidenz nachweisbar ist (siehe z.B.
doi.org/10.1007/s10654-021-00808-7).
Hinzu kommt die große Mutationsfreudigkeit von SARS-CoV-2. Bereits gegenüber der derzeit noch
vorherrschenden Delta-Variante wurde ein verminderter und rasch schwindender Effekt der
Impfungen gezeigt (siehe z.B. www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMoa2114228). Ob
gegenüber der sich derzeit ausbreitenden Omikron-Variante überhaupt noch ein Schutz vorliegt, ist
unbekannt.
Die Schutzwirkung der COVID-19-Impfungen ist – wenn überhaupt – lediglich für Personen mit einem
hohen Risiko für einen schweren Verlauf für COVID-19 relevant. Etwa 98% der schwer von COVID-19
betroffenen Personen weisen mindestens eine relevante Vor- oder Begleiterkrankung auf. Das
Durchschnittsalter der Betroffenen liegt bei über 80 Jahren. Gesunde Menschen unter 65 Jahren
ohne Risikofaktoren sind in der Regel nicht durch einen schweren COVID-19-Verlauf (mit
Hospitalisierung, Intensivbehandlung oder Tod) betroffen. Bei diesen Personen überwiegen daher
mit hoher Wahrscheinlichkeit die Risiken durch die Impfung den potentiellen Nutzen. Zumindest
muss man diesen Menschen eine freie Impfentscheidung nach ehrlicher und umfassender ärztlicher
Aufklärung zubilligen.
Die Anzahl der berichteten Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe kann man nur als
erschreckend bezeichnen (siehe z.B. www.adrreports.eu/de/ – allein 607.283 Meldungen nur
für Comirnaty, Stand 9.12.2021), wenn auch die Kausalität für den individuellen Fall nicht
nachweisbar bleibt. Bisher wurden bereits neun Rote-Hand-Briefe verschickt, die vor schweren
Nebenwirkungen bis hin zu Todesfällen warnen. Die pauschale Deklarierung der Impfstoffe als
„sicher“ durch Ärztekammer, Politik und Medien offenbart sich somit als unwissenschaftliche
Propaganda.
Ärztinnen und Ärzten muss nicht nur erlaubt sein, auf ein mögliches Missverhältnis zwischen Nutzen
und Schaden bei den COVID-19-Impfungen hinzuweisen, sondern sie sind aufgrund ärztlicher Ethik
und nach dem Genfer Gelöbnis geradezu verpflichtet, ihre Patientinnen und Patienten über die
zahlreichen möglichen Nebenwirkungen und Risiken der Impfung aufzuklären.
Die Ärzteschaft und damit natürlich auch die Ärztekammer ist der Evidenzbasierten Medizin
verpflichtet. Zur Evidenzbasierten Medizin gehören neben der Säule der vorliegenden Studienevidenz
die gleichwertigen Säulen „ärztliche, klinische Expertise“ und „Wertvorstellungen der Patientin bzw.
des Patienten“ (siehe www.bmj.com/content/312/7023/71). Die Säule der „ärztlichen,
klinischen Expertise“ ist für evidenzbasiertes medizinisches Handeln zwingend erforderlich, weil
Studienevidenz und Leitlinien (die erste Säule der Evidenzbasierten Medizin) immer an Patienten-
oder Probandenpopulationen gewonnen werden und ausgerichtet sind, und nicht an individuellen
Patientinnen und Patienten. Eine Übertragbarkeit auf den einzelnen Patienten ist niemals zu 100%
gegeben und bedarf der abwägenden Beurteilung durch eine erfahrene Ärztin bzw. einen erfahrenen
Arzt. Aus diesem Grunde haben auch medizinische Leitlinien keine Rechtsverbindlichkeit für die
Behandlung des individuellen Menschen. Die dritte Säule, die Wertvorstellungen des Patienten, ist
ebenso unabdingbar wie die ersten beiden Säulen, weil jedem Menschen das letzte Wort zusteht,
welche medizinischen Maßnahmen an seinem Körper, seiner Seele und seinem Geiste ausgeführt
werden. Hierzu gibt es unter anderem die persönliche Patientenverfügung, die jenseits jeglicher
Wissenschaft individuelle Patientenentscheidungen über alles stellt.
Wir fordern Sie, Herr Präsident, auf, als oberster Repräsentant der österreichischen Ärzteschaft die
Grundprinzipien einer evidenzbasierten ärztlichen Behandlung zu respektieren und die jeder ärztlichen Tätigkeit zugrunde liegende individuelle Behandlungsfreiheit zu schützen. Dies gilt in
besonderem Maße für eine Impfung mit bedingt zugelassenen Impfstoffen, über deren Wirksamkeit
und Nebenwirkungen noch kein abschließendes Urteil möglich ist, sonst wäre die Zulassung nicht nur
bedingt erteilt worden.
Wir haben als Ärztinnen und Ärzte gelobt, unsere Patientinnen und Patienten – seien es Kranke, die
um Hilfe suchen oder Gesunde, die zur Beratung kommen – nach bestem Wissen und Gewissen
umfassend und ausgewogen zu beraten. In diese Beratung fließen sowohl die vorliegenden
wissenschaftlichen Erkenntnisse, die im Bereich der Medizin nie so eindeutig sind, dass sie auf alle
Patientinnen und Patienten pauschal Anwendung finden können, als auch unsere eigene, in Studium
und langjähriger Berufserfahrung erworbene klinische Erfahrung und die Wünsche unserer
Patientinnen und Patienten ein. Das Beratungsergebnis ist immer ein individuelles und es wird seit
Jahrtausenden durch die ärztliche Behandlungsfreiheit gedeckt.
So ist umgekehrt auch der ärztliche Kunstfehler immer auf einer individuellen Basis zu analysieren.
Ein Kunstfehler liegt dann vor, wenn eine ärztliche Maßnahme ohne entsprechende Aufklärung
durchgeführt oder unterlassen wird und die Patientin bzw. der Patient hierdurch zu Schaden kommt.
Jeder Kunstfehler muss im Einzelfall hinsichtlich dieser Kriterien überprüft und nachgewiesen
werden. Es widerspricht jeglicher ärztlichen Ethik und den Grundprinzipien einer
patientenzentrierten, evidenzbasierten Medizin, wenn ein Kammerpräsident für ein bestimmtes,
individuelles Beratungsergebnis zwischen Ärzten/Ärztinnen und Patienten/Patientinnen pauschal
eine disziplinarrechtliche Prüfung und Sanktionierung androht.
Herr Präsident, Sie haben dem Ansehen und dem Selbstverständnis der Ärzteschaft durch Ihr
Schreiben vom 2.12.2021 nachhaltigen Schaden zugefügt. Wir fordern Sie hiermit auf, Ihr Schreiben
vom 2.12.2021 öffentlich zu widerrufen oder als Kammerpräsident umgehend zurückzutreten.
Weiters geben wir bekannt, dass wir uns weder durch Sie noch durch andere Kammerfunktionäre mit
ähnlicher Gesinnung einschüchtern lassen. Wir werden unter Berufung auf das Genfer Gelöbnis und
die ärztliche Behandlungsfreiheit unsere Patientinnen und Patienten auch zukünftig nach bestem
Wissen und Gewissen behandeln und für jede Patientin und jeden Patienten auch unter
Berücksichtigung psychiatrischer Kontraindikationen individuell gemeinsam mit dieser/diesem
entscheiden, ob eine Impfung gegen COVID-19 sinnvoll ist oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen,
Univ.-Prof. Dr. Andreas Sönnichsen, Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin, Wien, Salzburg
Univ.-Prof. DDr. Martin Haditsch, Facharzt für Hygiene und Mikrobiologie, Leonding
Univ.-Prof. Dr. Dr. Christian Schubert, Neuroimmunologe, Innsbruck
DDr. Wolfgang Klinger, Facharzt für Labormedizin, Klagenfurt
Dr. Alexandra Holzmann-Masin, Ärztin für Allgemeinmedizin, Gföhl
Dr. Alexandra Meixner, Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe, St. Martin
Dr. Alexandra Pagitz, Ärztin für Allgemeinmedizin, Klagenfurt
Dr. Alina Kislich, Ärztin für Allgemeinmedizin, Moosburg
Dr. Alois Klotz, Arzt für Allgemeinmedizin, St. Veit im Pongau
Dr. André D. Hanna, Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Wien
Dr. Andrea Bittmann, Ärztin für Allgemeinmedizin, Lanzenkrichen
Dr. Andrea Breuer, Ärztin für Allgemeinmedizin, Klagenfurt
Dr. Andrea Hofbauer, Fachärztin für Anästhesiologie, Ärztin für Allgemeinmedizin, Seewalchen
Dr. Andrea Horvath-Kienreich, Fachärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Dr. Andrea Rotheneder, Ärztin für Allgemeinmedizin, Mondsee

Dr. Andreas Dabsch, Arzt für Allgemeinmedizin, Klosterneuburg
Dr. Andreas Faux, Arzt für Allgemeinmedizin, Linz
Dr. Andreas Perndanner, Facharzt für Psychiatrie, Seiersberg-Pirka
Dr. Anna Vouk-Zdouc, Fachärztin für Gynäkologie, Klagenfurt
MR Dr. Anton E. Felleitner, Arzt für Allgemeinmedizin, Sigleß
Dr. Armando Farmini, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, Salzburg
Dr. Beata Saria, Fachärztin für Physikalische Medizin und Rehabilitation, Wien
Dr. Beate Fuchsberger, Fachärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Salzburg
Dr. Berit Decker, Fachärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Anif
Dr. Bernd Servus, Facharzt für Physikalische Medizin, Herzogenburg
Dr. Bernhard Schmid, Arzt für Allgemeinmedizin, Großglobnitz
Dr. Bettina Allgaier-Zalto, Fachärztin für Gynäkologie, Kuchl
Dr. Bettina Unden, Ärztin für Allgemeinmedizin, Wien
Dr. Birgit Jandl, Ärztin für Allgemeinmedizin, Klagenfurt
Dr. Birgit Lindner, Ärztin für Allgemeinmedizin, Krems
Dr. Brigitte Fuchs, Ärztin für Allgemeinmedizin, Sieghartskirchen
Dr. Carina Schindler, Ärztin für Allgemeinmedizin, Wien
Dr. Cathérine Sonderman, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Innsbruck
Dr. Christian Fiala, Facharzt für Gynäkologie, Wien
Dr. Christian Kellner, Facharzt für Innere Medizin, Wien
Dr. Christian Obenaus, Facharzt für Orthopädie, Wien
Dr. Christian Pröll, Arzt für Allgemeinmedizin, Linz
Dr. Christian Zimmermann, Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie, Baden
Dr. Christine Schiller-Servus, Fachärztin für Augenheilkunde, Herzogenburg
Dr. Christine Stossier, Ärztin für Allgemeinmedizin, Maria Rain
Dr. Christine Valentiny, Ärztin für Allgemeinmedizin, Egg
Dr. Claudia Kelling, Ärztin für Allgemeinmedizin, Salzburg
Dr. Claudia Ranacher, Ärztin für Allgemeinmedizin, Graz
Dr. Claudia Riedelberger, Ärztin für Allgemeinmedizin, Seeham
Dr. Constance Schäfer, Fachärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Abfaltersbach
Dr. Cornelia Trink, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, Villach
Dr. Daniela Grulich, Ärztin für Allgemeinmedizin, Droß
Dr. David Wüster, Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Götzis
Dr. Dietmar Golth, Facharzt für Innere Medizin
Dr. Dietmar Kabelka, Arzt für Allgemeinmedizin, Linz
Dr. Dirk Proeckl, Facharzt für Neurologie, Wörgl
Dr. Doris Koschier, Ärztin für Allgemeinmedizin, Klagenfurt
Dr. Dorothea Reingruber, Ärztin für Allgemeinmedizin, Goldegg
Dr. Dorothea Schläpfer, Fachärztin für Dermatologie, Salzburg
Dr. Edgar Hagenbichler, Arzt für Allgemeinmedizin, Wien
Dr. Edith Wegscheider, Turnusärztin, Graz
Dr. Edmund Blab, Arzt für Allgemeinmedizin, Wien
Dr. Elfriede Bergauer, Ärztin für Allgemeinmedizin, Mistelbach
Dr. Elisabeth Geiger, Fachärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Pens
Dr med. Elisabeth Grünberger-Waldhart, Ärztin für Allgemeinmedizin, Brunnenthal
Dr. Emilie Frigowitsch, Fachärztin für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin, Wien
Dr. Emma Kiendler, Ärztin für Allgemeinmedizin, Graz
Dr. Erich Fritsch, Arzt für Allgemeinmedizin, Pischelsdorf
Dr. Ernst Lehner, Arzt für Allgemeinmedizin, Stainz
Dr. Eva Krampf-Farsky, Fachärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Maria-Enzersdorf
Dr. Eva-Maria Hobiger, Fachärztin für Strahlentherapie/Radioonkologie, Wien
Dr. Ewa Kral, Ärztin für Allgemeinmedizin, Wien
Dr. Franz Daniel, Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie, Graz
Dr. Friedrich Dellmour, Arzt für Allgemeinmedizin, Tribuswinkel/Wien
Dr. Friedrich Vorbeck, Facharzt für Radiologie, Wien
Dr. Gabriela Bachmann, Ärztin für Allgemeinmedizin, Wien
Dr. Gabriele Witzani, Ärztin für Allgemeinmedizin, Wien
Dr. Georg Matl, Arzt für Allgemeinmedizin, Rottenmann
Dr. Georg Schröfl, Arzt für Allgemeinmedizin, Wien
Dr. Gerhard Kögler, Arzt für Allgemeinmedizin, Wien
Dr. Gerhard Schild, Arzt für Allgemeinmedizin, Graz
Dr. Gerit Possegger, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Villach
Dr. Gerlinde M. Akmanlar-Hirscher, Fachärztin für Gynäkologie, Salzburg
Dr. Gitte Nenning, Ärztin für Allgemeinmedizin, Dornbirn
Dr. Günther Beck, MMA, Arzt für Allgemeinmedizin, Aspach
Dr. Günther Lehenauer, Facharzt für Chirurgie und Vizeralchirurgie, Bad Dürrnberg
Universitätsdozent Dr. Hannes Strasser, Facharzt für Urologie, Hall in Tirol
Dr. Hans Gumpinger, Arzt für Allgemeinmedizin, Ernstbrunn
Dr. Hans-Georg Pöschl, Facharzt für Innere Medizin, Klagenfurt
Dr. Harald Siber, Facharzt für Innere Medizin, Wien
Dr. Hedwig Nistl, Ärztin für Allgemeinmedizin, Graz
Dr. Heidi Graber-König, Ärztin für Allgemeinmedizin, Bregenz
Dr. Heidrun Schicker-Kirsch, Ärztin für Allgemeinmedizin, Leobersdorf
Dr. Hellvig Spinka, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Wien
Dr. Helmut Glück, Arzt für Allgemeinmedizin, St. Peter am Hart
Dr. Henning Zehetner-Brauer, Facharzt für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin, Mauer
Dr. Ilse Gabrielli-Stocker, Ärztin für Allgemeinmedizin, Salzburg
Dr. Ilse Kimpfinger, Ärztin für Allgemeinmedizin, Wien
Dr. Ilse Stocker, Ärztin für Allgemeinmedizin, Salzburg
Dr. Ingo Wachernig, Arzt für Allgemeinmedizin, Völkermarkt
Dr. Ingrid Hanna, Fachärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Langenzersdorf
Dr. Johannes Donat, Arzt für Allgemeinmedizin, Wien
Dr. Jürgen Hörhan, Arzt für Allgemeinmedizin, Sitzenberg-Reidling
Dr. Jutta Engeln, Fachärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Innsbruck
Dr. Karin Halbritter, Ärztin für Allgemeinmedizin, Bad Vöslau
Dr. Karin Rosenberger, Fachärztin für Anästhesiologie, Hallein
Dr. Karoline Vintler, Fachärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Villach
Dr. Katharina Anderhuber, Fachärztin für Strahlentherapie, Salzburg
Dr. Katharina Lirk, Fachärztin für Innere Medizin, Salzburg
Dr. Katrin Rosenzopf, Ärztin für Allgemeinmedizin, Bärnbach
Dr. Klaus Zalto, Facharzt für Gynäkologie, Kuchl
Dr. Laura Anna Ludwig, Assistenzärztin für Allgemein- und Vizeralchirurgie, Neunkirchen
Dr. Leo Kronberger, Facharzt für Chirurgie, Graz
Dr. Liana Zimmermann, Fachärztin für Augenheilkunde und Optometrie, Baden
Dr. Linda Varady, Fachärztin für Viszeralchirurgie, Wiener Neustadt
Dr. Ludwig Koch, Facharzt für Anästhesie, Salzburg
Dr. Lukas Lenz, Arzt für Allgemeinmedizin, Lauterach
Dr. Lukas Trimmel, Facharzt für Physikalische Medizin und Rehabilitation, Wien
Dr. Manfred Reininger, Arzt für Allgemeinmedizin, Steegen
Dr. Marco Spicker, Arzt für Allgemeinmedizin, Arbeitsmediziner, Laakirchen
Dr. Maria Cerveny, Fachärztin für Radioonkologie, Wien
Dr. Maria Hubmer-Mogg, Ärztin für Allgemeinmedizin, Graz
Dr. Maria Klocker, Fachärztin für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin, Lilienfeld
Dr. Marijan Einspieler, Arzt für Allgemeinmedizin, Klagenfurt Dr. Markus Schmid, Arzt für Allgemeinmedizin, Lauterach
Dr. Markus Wegscheider, Arzt für Allgemeinmedizin, Zell am Ziller
Dr. Marlene Hübl, Ärztin für Allgemeinmedizin, Kufstein
Dr. Martin Odrei, Arzt für Allgemeinmedizin, Klagenfurt
Dr. Martina Höfer-Wegan, Ärztin für Allgemeinmedizin, Übelbach
Dr. Mathias Krimplstätter, Arzt für Allgemeinmedizin, Abtenau
Univ.-Prof. Dr. Maximilian Moser, Facharzt für Physiologie, Graz
Dr. Michael Hopp, Facharzt für Anästhesie, Bad Dürrnberg
Dr. Michael Hübl, Facharzt für Psychiatrie, Kufstein
Dr. Michael Janz, Arzt für Allgemeinmedizin, Kuchl
Dr. Michael Stelzl, Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Linz
Dr. Michaela Wildling, Fachärztin für Chirurgie, Klosterneuburg
Dr. Mirela Bogdan, Ärztin für Allgemeinmedizin, Wien
Dr. Monika Denk, Ärztin für Allgemeinmedizin, Völs
Dr. Monika Spitzwieser, Ärztin für Allgemeinmedizin, Braunau
Dr. Moritz Hübl, Arzt für Allgemeinmedizin, Adnet
Dr. Natascha Miklauc, Ärztin für Allgemeinmedizin, Köflach
Dr. Ngoc Levan, Arzt für Allgemeinmedizin, Linz
Dr. Nikolaus Hübl, Facharzt für Chirurgie, Feldkirch
Dr. Nikolaus Kiendl, Arzt für Allgemeinmedizin, Gmunden
Dr. Notburga Schmid, Fachärztin für Pneumologie, Wien
Dr. Oliver Bonifer, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Lienz
Dr. Paul Christian Friedl, Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie, Pregarten
Dr. Peter Battré, Arzt für Allgemeinmedizin, Salzburg
Dr. Peter Huemer, Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Wolfurt
Dr. Peter Nentwich, Facharzt für Nuklearmedizin, Obernberg am Inn
Dr. Petra Baumgartner, Notärztin, Graz
Dr. Petra Wasenegger, Ärztin für Allgemeinmedizin, Thalgau
Dr. Pia Presich, Ärztin für Allgemeinmedizin, Arbeitsmedizinerin, Eisenstadt
Dr. Rainer Unterrichter, Arzt für Allgemeinmedizin, Linz
Dr. Regina Ehrenberger, Fachärztin für Psychiatrie, Dornbirn
Dr. Reinhold Böhler, Arzt für Allgemeinmedizin, Dornbirn
Dr. Renate Kies, Ärztin für Allgemeinmedizin, Tulln
Dr. Renate Reininger, Ärztin für Allgemeinmedizin, Wien
Dr. Renate Schiller, Ärztin für Allgemeinmedizin, Braunau
Dr. Roberta Winkler, Ärztin für Allgemeinmedizin, Velden
Dr. Roman Häussler, Arzt für Allgemeinmedizin, Lans
Dr. Rosemarie Mayr, Fachärztin für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin, Salzburg
Dr. Sabine Janz, Fachärztin für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin, Kuchl
Dr. Sabine Wipfinger, Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde, Hallein
Dr. Sandra Höss, Ärztin für Allgemeinmedizin, Mattsee
Dr. Saskia Wolf, Fachärztin für Kieferorthopädie, Salzburg
Dr. Sebastian Szlezak, Arzt für Allgemeinmedizin, Wien
Dr. Sharon Tagwerker, Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde, Bludenz
Dr. Siegmund Döttelmayer, Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Bad Aussee
Dr. Silke Koch, Ärztin für Allgemeinmedizin, Krems
Dr. Silvia Glück, Fachärztin für Gynäkologie, Golling
Dr. Silvia Salhofer, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
Dr. Silvia Zeilinger, Ärztin für Allgemeinmedizin, Pasching
Dr. Sonja Kapelari, Ärztin für Allgemeinmedizin, Arbeitsmedizinerin, Wels
Dr. Stefan Lindner, Facharzt für Radiologie, Krems
Dr. Stefanie Fritsch, Ärztin für Allgemeinmedizin, Pischelsdorf
Dr. Stefano Longato, MD MME (Bern), Facharzt für Gerichtsmedizin und Anatomie, Kufstein Dr. Stephan Weber, Arzt für Allgemeinmedizin, Villach
Dr. Susanne Diez, Ärztin für Allgemeinmedizin, Wien
Dr. Susanne Stöckl-Gibs, Ärztin für Allgemeinmedizin, Wien
Dr. Susanne Weninger, Fachärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Linz
Dr. Teresa Melody Ebner, Fachärztin für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin, Wien
Dr. Terezia Novotna, Ärztin für Allgemeinmedizin, Notärztin, Wiener Neustadt
Dr. Thomas Schilasky, Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Brixen im Thale
Dr. Thomas Varkonyi, Arzt für Allgemeinmedizin, Walbersdorf
Dr. Tom Vogel, Arzt für Allgemeinmedizin, Wien/Oberwölbing
Dr. Ursula Mayer-Zuchi, Ärztin für Allgemeinmedizin, Straßwalchen
Dr. Uwe Leidhold, Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Langenlois
Dr. Veronika Himmelbauer, Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde, Klosterneuburg
Dr. Viktoria Kögler, Assistenzärztin, Neunkirchen
Dr. Volker Neubauer, Arzt für Allgemeinmedizin, Wien
Dr. Volkmar Alexander Wirth, Arzt für Allgemeinmedizin, Unterwolfsbach
Dr. Walter Czerny, Arzt für Allgemeinmedizin, Wien
Dr. Walter Lintner, Arzt für Allgemeinmedizin, Bildstein
Dr. Walter Wührer, Arzt für Allgemeinmedizin, Salzburg
Dr. Werner Paesold, Arzt für Allgemeinmedizin, Klagenfurt
Dr. Werner Pohl, Facharzt für Innere Medizin, Vöcklabruck
Dr. Werner Schwarz, Arzt für Allgemeinmedizin, St. Michael im Burgenland
Dr. Wilhelm Reisenzein, Arzt für Allgemeinmedizin, Hallein
Dr. Wilhelmine Haas, Fachärztin für Physikalische Medizin und Rehabilitation, Wien
Dr. Wolfgang Grabner, Arzt für Allgemeinmedizin, St. Georgen im Attergau
Dr. Wolfgang Scheiber, Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Adnet
Dr. Zofia Grömer, Fachärztin für Physikalische Medizin und Rehabilitation, Linz